Informationen zur Schulspeisung

Wussten Sie schon... ?

Wichtige Information: Ab dem 01.01.2025 wird der Bedarf für die Mittagsverpflegung über "Bildung und Teilhabe" automatisch geprüft. Das bedeutet: Nach der Bewilligung müssen Sie keinen Antrag auf Weiterbewilligung für das Mittagessen Ihres Kindes mehr stellen. Hierbei ist zu beachten, dass der automatische Vorgang erst erfolgt, wenn Ihnen dies im Bescheid mitgeteilt worden ist. Bis dahin ist eine Antragstellung notwendig.

Ausnahmen:

  1. Erstantrag: Sie haben bisher keine Leistungen für das Mittagessen über das Jobcenter erhalten.
  2. Alter des Kindes: Ihr Kind ist bereits 15 Jahre alt oder älter. In diesem Fall ist weiterhin ein Antrag nötig.

Sollten Sie leistungsberechtigt für Bildung und Teilhabe sein und noch nicht das Angebot für die Mittagsverpflegung nutzen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Jobcenter Leipzig. Hier finden Sie weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten zum Jobcenter Leipzig.

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Informationen von GfB Catering
Sie können das Dokument hier als PDF-Datei öffnen.