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Foto: Sabine Minsel

Herzlich willkommen in der Lindenhofschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Stadt Leipzig!

Schön, dass Sie sich für unsere Schule interessieren!

Auf unserer Homepage finden Sie alle wichtigen Informationen; seien es die Ansprechpartner, die Öffnungs- und Unterrichtszeiten, Formulare, unser Schulprogramm und vieles mehr. Aber nicht nur das … Termine, Texte und Fotos geben Einblicke in die Vielfältigkeit unseres Schullebens.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen auf unserer Website auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet und nur die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter und beinhalten keinerlei Wertung.

Wir wünschen Ihnen ein aufschlussreiches Kennenlernen unserer Schule und beim Lesen viel Freude!

B. Uhle
Schulleiterin

Ein Wort in eigener Sache:

Unsere Schule hat in den Jahren 2013 bis 2018 am Schulversuch ERINA (Erprobung von Ansätzen zur inklusiven Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Modellregionen) des Freistaates Sachsen erfolgreich teilgenommen.

Die Schwerpunkte des Schulversuchs waren wie folgt definiert:

  • Entwicklung und Erprobung lernzieldifferenter Bildungsangebote im gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen in allen Altersstufen
  • Aufbau und Ausbau regionaler Netzwerke und Kooperationsstrukturen
  • Qualifizierung aller Akteure
  • Weiterentwicklung der Methoden und Instrumente für die Beratung und Partizipation der Eltern

Nach Beendigung des Schulversuchs liegt das Hauptaugenmerk auf der Entwicklung und Gestaltung einer inklusiven Beschulung, die zukunftsfähig ist. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern

  • Grundschule „Carl von Linné“
  • 68. Oberschule
  • Berufliches Schulzentrum „Robert Blum“

sind wir auf dem Weg dorthin.

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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