Hausordnung

  1. Öffnungszeit an Schultagen: 07.15 Uhr bis 15.45 Uhr, Fr bis 15.00 Uhr
  2. Unterrichtsbeginn: 07.45 Uhr
  3. Unterrichtsende: Mo – Do 15.00 Uhr, Fr 12.30 Uhr
  4. Die Unterrichtszeiten sind für alle Schüler*innen bindend.
  5. Die Früh- und Spätbetreuung ist ein Angebot. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte sind verpflichtet, den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder abzusichern und die zum geordneten Unterrichtsablauf und zur Gesundheitspflege notwendigen schulischen Forderungen laut Schulgesetz einzuhalten.
  6. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf eine Beurlaubung vom Schulbesuch (für einzelne Stunden bzw. Tage) genehmigt werden. Der schriftliche Antrag richtet sich bei einer gewünschten Freistellung bis zu 2 Tagen an den/die Klassenlehrer*in, bei 3 Tagen und mehr an die Schulleitung (Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994).
    Urlaubsreisen sind nur während der Ferienzeiten zu planen!
  7. Bei Erkrankung Ihres Kindes erwarten wir bis 08.00 Uhr eine telefonische Benachrichtigung im Sekretariat. Fahrdienst und Essen müssen in diesem Fall von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ab- und wieder angemeldet werden. Gleiches gilt für die Benachrichtigung der Therapeut*innen.
    Die schriftliche Entschuldigung ergeht an den/die Klassenlehrer*in.
    Eine ärztliche Bescheinigung kann vom/von der Klassenlehrer*in bzw. Schulleiter*in eingefordert werden.
  8. Wertsachen (Handy, Gameboy u.a.) sollten nicht in die Schule mitgebracht werden, da wir bei Verlust keine Haftung übernehmen können.
    Sollten Schüler*innen Handys in der Schule mithaben, so sind diese während des gesamten Schultages auszuschalten.
  9. Schüler*innen dürfen grundsätzlich während der Öffnungszeit der Schule ohne pädagogischen Auftrag das Schulgelände nicht verlassen.

Unsere wichtigste Regel im Schulalltag ist:
Rücksichtnahme und gegenseitige Hilfe sowie Achtung gegenüber den Schüler*innen und Mitarbeiter*innen.

Unsere Eltern, Therapeut*innen, Fahrer*innen und andere Bezugspersonen bitten wir um
Beachtung der Hausordnung und der Stundenpläne, um Störungen des Unterrichts und
    des regelmäßigen schulischen Ablaufs auszuschließen.     

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